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Krankenversicherung BRD |
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Kranke Reförmchen die Milliarden kosten und genau das Gegenteil bewirken!
Die geplanten Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung bedeuten eine weitere schwere Belastung für die Patienten und Versicherten.
Nun wird ersichtlich welche Klientel die „schwarz-grüne“ Koalition vornehmlich auf dem Gesundheitssektor bedient. Es gibt in keinem Politbereich eine annähernd so große Anzahl von Lobbyisten, wie auf dem Pharma- und Gesundheitssektor. Aufgrund der angeblichen Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen zugestanden, Zusatzbeiträge zu erheben. Dies bedeutet für die Beitragszahler eine dramatische Wende zu ihren alleinigen Lasten.
Bereits in den letzten 20 Jahren wurden die Beitragszahler durch Zuzahlungen, durch Sonderbeiträge sowie durch Praxisgebühren und Beschränkungen von Leistungen einseitig schwer belastet.
Derartig ungerecht gestaltete Zusatzbeiträge sind ausdrücklich abzulehnen. Durch Zusatzbeiträge wird das grundlegende Prinzip der Beitragsparität in der Krankenversicherung weiter entscheidend ausgehöhlt. Zugleich werden alle künftigen Finanzierungsrisiken einseitig auf die Versicherten übertragen.
Wir Versicherten fordern die Festsetzung eines paritätisch finanzierten Beitragssatzes, der einen ausreichenden Versicherungsschutz abdeckt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Offenlegung der Bilanzen aller am System Beteiligten notwendig. Zudem müssen endlich die Leistungserbringer, aber auch die pharmazeutische Industrie in die Pflicht genommen werden. Es ist bekannt und offensichtlich, dass Medikamente in Deutschland zum Teil bis zu 75 % mehr kosten als in anderen Ländern.
In gleicher Weise ist zu verurteilen, dass die Bundesregierung verstärkt Privatisierungselemente in der gesetzlichen Krankenversicherung installiert, wie z. B. Festzuschüsse und Kostenerstattungsmodelle. Damit wird die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung weiter zunehmen und der Weg in die Zwei- bzw. Mehrklassenmedizin festgeschrieben
Die ursprüngliche Volkssolidarität braucht die Rückkehr zur vollen paritätischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Arbeitgeberanteil ist anzuheben - so wie bei den Versicherten - auf 7,9 Beitragssatzpunkte. Damit wären pro Jahr rund zehn Milliarden Euro mehr Einnahmen für die GKV zu erzielen. Dieser Betrag ist völlig ausreichend, um über das Jahr 2010 hinaus die Deckungslücke in der GKV zu schließen und auf Zusatzbeiträge gänzlich zu verzichten.
Die sozialen Folgen der Zusatzbeiträge sind unverantwortlich und sind daher in aller Schärfe abzulehnen. Rentnerinnen und Rentner, Arbeitnehmer und ihre Familien, Niedrigverdiener und Arbeitslose dürfen nicht weiter belastet werden. Sie sind bereits Opfer der Krise, die sie nicht verursacht haben. Renten-Nullrunden, wachsende Arbeitslosigkeit und sinkende Realeinkommen dürfen nicht durch einen Kurs der sozialen Verunsicherung bei den Gesundheitskosten verschärft werden. Ich fordere die Bundesregierung dringend auf, die einseitig und ungleich gestaffelten Zusatzbeiträge rückgängig zu machen.
Diese einseitige Verlagerung der Gesundheitskosten auf die Versicherten verstärkt die soziale Schieflage. Wir brauchen eine Rückbesinnung auf die solidarischen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung. An vorderster Stelle steht die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung. Zusatzbeiträge können verhindert werden, wenn die Politik die Interessen der Versicherten und Patienten – also der Beitrags- und Steuerzahler – in den Vordergrund stellt und dabei die untern Einkommensempfänger entlastet und nicht die Pharma- und Industriekonzerne oder die Verbände und Vereinigungen.
Die GKV hat seit Jahren nicht nur ein Einnahme-, sondern vor allem ein Ausgabenproblem. Die Gesundheitskosten wachsen überproportional und der Anteil der Löhne und Gehälter am Volkseinkommen ist im Sinkflug. Die Umverteilung zugunsten der Vermögenseinkünfte und Gewinne wirkt sich nicht nur in stagnierenden Realeinkommen aus, sondern reduziert die Beitragsbasis in der GKV. Von Gerechtigkeit in der Finanzierung von Gesundheit kann keine Rede sein, wenn allein abhängig Beschäftigte und Rentner die Finanzlücke ausfüllen sollen. So liegt zum Beispiel der Pauschalierungsaufschlag von Geringeinkommen bei Rentnerinnen bei bis zu 3 %, während Renten in Höhe von 2000 Euro nur mit 0,4 % belastet werden. Es hilft in diesem Fall den betroffenen Beitragszahlern nicht, wenn der Bund an die Kassen immer weitere Milliardenzuschüsse überweist. Da zeigen sich Parallelen zur Bankenfinanzierung symbolisch in Form eines „Faßes ohne Boden“.
Die solidarische Krankenversicherung war in der Vergangenheit ein wesentlicher Stützpfeiler des Sozialsystems und des Solidaritätsprinzips. Sie sie sind zu stärken und dürfen nicht durch eine einkommensunabhängige Versicherten-Kopfpauschale in ihren wesentlichen Grundprinzipien geschwächt werden. Deutschland war weltweit das Musterbeispiel. Deshalb, Hände weg vom Abbau des Prinzips der solidarischen Finanzierung.
Sträflich vernachlässigt wird die Überwachung und Ausgabenpolitik der GKV, Kassenärztlichen Vereinigung und aller damit verbundenen Geldverteiler und Geldbeschaffer. Ein System das undurchsichtig und unkontrollierbar wirtschaftet lässt sich nicht reformieren. Es geht nicht um ein Geldverteilungsreförmchen, schon längst sind sinnvolle Reformen notwendig. Alle bisher an erfolglosen Verhandlungen Beteiligten sind von erneuten Gesprächen auszuschließen und eine neue Mannschaft ohne Parteiengezanke und Lobbyeinflüssen wäre zu installieren.
Die „Gesundheitsreform“ begann als Paket von Reformgesetzen zur Sanierung der gesetzlichen Krankenversicherung und trat stufenweise in Kraft: 1989 (1. Stufe) Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V, Einführung der Festbetragsregelung für Medikamente; 1993 (2. Stufe) Gesundheitsstrukturgesetzt mit Einführung der Budgetierung von Ausgaben für Arznei- und Heilmittel sowie des Risikostrukturausgleichs; 1997 (3. Stufe) Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente und medizinische Leistungen; „Gesundheitsreform“ 2000, Neuregelung des Risikostrukturausgleichs; 2001 Einführung eines eingeschränkten Krankenkassenwahlrechts. Die „Gesundheitsreform“ 2003 beinhaltete neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen, führte zur Streichung von Sterbegeld und Entbindungsgeld und strich Zahnersatz (ab 2005) und Krankengeld (ab 2006) aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Außerdem wurde eine Praxisgebühr für den Besuch beim Arzt oder Zahnarzt eingeführt.
Die Kassen kennen nur noch Leistungseinschränkungen und Kostenbeteiligungen bei Arzneimitteln, Krankenhausaufenthalten, Fahrgelderstattungen, Praxisgebühren, Beitragserhöhungen und Staatszuschüsse. Die Mitversicherung gefährlicher Risikosportarten und weiterer Bereiche, könnte längst schon in einer getrennten Versicherungssparte die Solidargemeinschaft und Kassen entlasten. In diesem Punkt wird eine dringend notwendige Eigenverantwortung ganz außer Acht gelassen.
Eine ebenfalls viel zu wenig beachtete Tatsache sind die Korruptions- und Betrugspraktiken im System, sie werden ständig von der Anti-Korruptions-Organisation Transparency International angeprangert, finden aber viel zu kein Gehör. Schon lange ist dort die Rede von geschätzten 40 Milliarden Euro Einsparpotential in Deutschland. Die Gesamtanzahl der ca. 260 oder mehr deutschen Krankenkassen scheint mir nicht notwendig, sondern verteuert das System unnötig, weil gleichzeitig mangelnde Transparenz im Abrechnungswesen den Wettbewerb auf niedrigem Niveau hält.
Auch die staatenübergreifenden Abkommen unter Einbezug der Leistungen der im Ausland lebenden Elternangehörigen sind reformbedürftig, allein schon deshalb, weil sie inländische Versicherungsteilnehmer einseitig und unsolidarisch belasten, sowie Kontrollmöglichkeiten bei Ärzten und Apotheken im Ausland nahezu unmöglich sind. In dieser Beziehung herrscht deutlicher Informationsmangel seitens der Politik, Kassen und der Medien. Eine sinnvolle Reform sollte eine solidarische Perspektive ermöglichen. Dazu gehört zwingend, dass sich zukünftig alle Bürger/innen mit allen Einkommensarten an der Finanzierung beteiligen und dass Besserverdienende aufgrund ihrer finanziellen Stärke dazu mehr beitragen als Menschen mit geringem Einkommen und nicht umgekehrt. Nur so lässt sich eine gerechte und sinnvolle Gesundheitsversorgung für alle aufrechterhalten. Unter diesen Voraussetzungen könnten sogar Prämienrückerstattungen für Kassenmitglieder mit geringer oder keiner Kassenbeanspruchung vorgesehen werden.
Das Versagen der Politik und Verbände in allen Bereichen der Gesundheitsvorsorge – Prävention – ist beängstigend. Alleine diese Vernachlässigung kostet den Beitragszahler viele Milliarden Euro und es ist kein Hoffnungsschimmer einer Änderung am Horizont sichtbar.
Das gesamte „Gesundheitssystem“ erinnert mich an das Sinnbild der drei Affen: „Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.“
Beste Gruesse
Peter
2010-02-23 |  |
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